Hauptinhalt

Verfassungsfeindliche Zielsetzungen

Rechtsextremisten bekämpfen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Ziel, diese zu beseitigen. Auch wenn es innerhalb des Rechtsextremismus verschiedene ideologische Strömungen und Erscheinungsformen gibt, die nicht selten sogar zueinander in Widerspruch stehen, stimmen sie in folgenden Positionen grundsätzlich überein:

Rechtsextremisten streben einen Staat an, der entweder organisatorischer Ausdruck einer ethnisch-rassisch homogenen „Volksgemeinschaft“ ist oder als Wahrer und Verteidiger einer ebenso homogen gedachten „Kultur“ innerhalb des Staatsgebietes fungiert.

Auf dieser Grundlage wird ein vermeintlich einheitlicher „Volkswille“ angenommen, der von staatlichen „Führern“ verkörpert und in reale Politik umgesetzt werden soll („Völkischer Kollektivismus“). In einem solchen Staat würden wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie die Menschenrechte und das Rechtstaatsprinzip, und damit letztlich auch eine funktionierende demokratische Ordnung fehlen.

Rassisten sind davon überzeugt, dass Menschen in biologisch definierte „Rassen“ mit genetisch bedingten Merkmalen eingeteilt werden können, nach denen sie sich voneinander unterscheiden und hierarchisch in „höhere“ und „minderwertige Rassen“ einteilen lassen. Diese Merkmale können beispielsweise Herkunft, Ethnie oder Nationalität sein. So werten Rechtsextremisten u. a. die „weiße“ bzw. „arische“ Rasse auf und alle anderen „Rassen“ dementsprechend als minderwertig ab. Auf diese Argumentationslinie bezog sich auch der historische Nationalsozialismus, auf den sich rechtsextremistische Gruppierungen wiederum bis heute berufen. Demnach solle das deutsche Volk vor der Integration „rassisch minderwertiger Ausländer“ (davon umfasst sind auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund) und vor einer „Völkervermischung“ bzw. einem „Völkeraustausch“ bewahrt werden. Es werde befürchtet, dass das deutsche Volk infolge einer „Durchmischung mit fremdem Blut“ untergehe.

Diese Auffassungen sind mit der verfassungsrechtlich verbürgten Unantastbarkeit der Menschenwürde unvereinbar. Diese gilt bedingungs- und voraussetzungslos für jeden Menschen. Rechtsextremisten machen dieses Recht indes von einer biologistisch-genetisch definierten Zugehörigkeit zur „Volksgemeinschaft“ abhängig.

Bei dem Begriff Ethnopluralismus handelt es sich um ein Ideologieelement der extremistischen „Neuen Rechten“, dem kein einheitlich definiertes Konzept zugrunde liegt. Ethnopluralismus ist ein ausgrenzender „Nationalismus“, ein „Rassismus ohne Rassen“. Er setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort „ethnos“ (Volk) und dem lateinischen Wort „pluralis“ (Mehrzahl) und propagiert damit eine „Völkervielfalt“. Diese schlägt sich jedoch nach Lesart von Vertretern der „Neuen Rechten“ in jeweils ethnisch weitestgehend homogenen Staaten nieder. Im Zentrum dieses Ideologieelementes steht somit die Forderung, dass keine „Durchmischung“ der Bewohner verschiedener Kulturräume stattfinden darf, mit dem Ziel, ethnisch reine Gesellschaften zu schaffen und alles „Volksfremde“ auszuweisen. Zuwanderung soll demnach vordergründig strikt nach ethnisch-kulturellen, aber im Ergebnis letztlich nach rassistisch-biologistischen Kriterien gesteuert werden. Mit dieser Staats- und Gesellschaftskonzeption werden Menschen vom Staatsvolk ausgeschlossen, die nicht dessen ethnischen Voraussetzungen entsprechen. Folgerichtig ergeben sich auch aus dem Ethnopluralismus traditionelle rechtsextremistische Forderungen wie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“. Der Ethnopluralismus ist daher als Begründung für die Ungleichbehandlung Deutscher mit Migrationshintergrund ebenfalls nicht mit der Menschenwürdegarantie vereinbar.

Antisemitismus ist ein Merkmal nahezu aller rechtsextremistischen Strömungen. Seine Erscheinungsformen können religiöser, kultureller sowie rassistischer Ausprägung sein. In der rechtsextremistischen Szene werden Verschwörungstheorien verbreitet, wonach z. B. Umwälzungen im internationalen Finanzsektor oder Einreisen von Migranten im Hintergrund von jüdischen „Strippenziehern“ gelenkt würden. Obwohl diese Theorien jeder Faktengrundlage entbehren, tragen sie dazu bei, antisemitische Vorurteile zu schüren.

Vielen Rechtsextremisten ist auch eine explizite Muslimfeindlichkeit eigen. Muslime werden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit per se als „gewalttätig“ und „kriminell“ diffamiert. Eine Daseinsberechtigung in Deutschland wird ihnen deswegen abgesprochen.

Unter rechtsextremistischem Geschichtsrevisionismus versteht man die Leugnung oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen und der deutschen Verantwortung für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Der Holocaust und andere NS-Verbrechen werden durch eine Gleichsetzung mit Handlungen der Kriegsgegner Deutschlands relativiert.

Die Leugnung des an den Juden begangenen Völkermords erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB).

Von extremistisch motiviertem Gebietsrevisionismus spricht man, wenn Rechtsextremisten die deutschen Gebietsverluste als Folge der Weltkriege nicht anerkennen oder sogar – entgegen den vertraglichen Verpflichtungen, die Deutschland nach den Weltkriegen eingegangen ist – weitere Gebiete für Deutschland beanspruchen.

Revisionistische Positionen bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen rechtsextremistischen Bestrebungen.

Rechtsextremisten nehmen gegenüber dem historischen Nationalsozialismus häufig verherrlichende Positionen ein. Die Handlungen der Nationalsozialisten werden positiv hervorgehoben und ihre Verbrechen verharmlost. NS-Funktionsträger, wie z. B. Hitlers damaliger Stellvertreter Rudolf Heß, werden als Vorbilder dargestellt, Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime hingegen diffamiert. Auch in Sprache, Symbolik und Programmatik lehnen sich Rechtsextremisten zum Teil eng an die Zeit von 1933 bis 1945 an.

Neuere Strömungen im Rechtsextremismus wenden sich hingegen entschieden vom historischen Nationalsozialismus ab. Hier beruft man sich stattdessen auf die Vordenker des italienischen Faschismus und die Anhänger der „Konservativen Revolution“ in der Weimarer Republik. Gleichzeitig relativiert man die NS-Zeit und negiert die Verantwortung, die sich hieraus auch für kommende Generationen in Deutschland ableitet.

Unter Rechtsextremisten kommt es vielfach zu herabsetzenden Verunglimpfungen des demokratischen Verfassungsstaates und seiner Repräsentanten. Sie verfolgen dabei das Ziel, den staatlichen Institutionen und deren Repräsentanten ihre Legitimität abzusprechen und das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen grundlegend zu erschüttern. Politiker werden dabei nicht selten als unfähige und korrupte Handlanger ausländischer, insbesondere US-amerikanischer bzw. jüdischer Interessen, diffamiert. Rechtsextremisten stellen sich selbst als alleinige Wahrer der Interessen des deutschen Volkes dar und diskreditieren den politischen Gegner als „Verräter“. Im Rahmen ihrer wöchentlichen Proteste entmenschlichen Rechtsextremisten politische Entscheidungsträger, verspotten sie und rufen nicht selten zu (Gewalt-)Straftaten gegen sie auf.

Mit Begriffen wie „Volksverräter“ und „Lügenpresse“ werden Amts- und Mandatsträger bzw. Journalisten pauschal herabgewürdigt und diffamiert. Diese Wortwahl entlehnen Rechtsextremisten bewusst den Begrifflichkeiten des Nationalsozialismus. Ebenso leugnen sie wissenschaftliche Fakten, die ihre Auffassungen nicht stützen.

In der antiliberalen und antipluralistischen Weltsicht der Rechtsextremisten verkörpern die USA ein besonderes Feindbild. Die amerikanische Nation, die – einem „Schmelztiegel“ ähnlich – viele Volksgruppen umfasst, steht für Rechtsextremisten in offenem Widerspruch zu ihrem Ideal einer homogenen, „rassisch“ definierten „Volksgemeinschaft“ bzw. einer homogen gedachten „Kultur“.

zurück zum Seitenanfang