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Reichsbürger und Selbstverwalter

Reichsbürger und Selbstverwalter sind seit dem 1. Dezember 2016 ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und damit auch des LfV Sachsen. Sie lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Folglich sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder negieren die geltende Rechtsordnung. Neben den sog. Reichsbürgern, die sich dem „Deutschen Reich“ zugehörig fühlen, gibt es auch Personen, die sich als Selbstverwalter bezeichnen und aus anderen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Typisch für sie sind z. B. selbst erklärte „Austritte“ aus der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Erklärung der administrativen und rechtlichen Autonomie. So definieren Selbstverwalter z. B. ihr Grundstück oder ihr Haus als souveränes Staatsgebiet und markieren es durch eine (Grenz-) Linie.

Die ausgesprochen heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter handelt aus sehr unterschiedlicher Motivation. Dementsprechend variieren auch die jeweiligen Rechtfertigungsmuster. Teile der Szene berufen sich auf das historische Deutsche Reich, andere hängen Verschwörungstheorien an oder machen ein selbst definiertes Naturrecht geltend. Wiederum andere sehen ihre ehemalige DDR-Staatsbürgerschaft als nach wie vor gültig an.

Wenngleich Ähnlichkeiten mit Argumentationsmustern von Rechtsextremisten bestehen, ist bei Weitem nicht jeder Reichsbürger oder Selbstverwalter ein Rechtsextremist. Mit Blick auf den vorhandenen Geschichtsrevisionismus werden aber bestimmte szeneübergreifende Ideologiebestandteile sichtbar, wie Antisemitismus, Antiamerikanismus oder Nationalismus.

Die Szene zeichnet sich mitunter auch durch eine hohe Waffenaffinität aus und trat in den vergangenen Jahren u. a. mit (gewalttätigen) Aktionen gegen Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher in Erscheinung.

REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER suchen regelmäßig die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, das Verwaltungshandeln der Bundesrepublik, deren Existenz sie negieren, zu behindern. Dabei „fluten“ sie Behörden und Gerichte mit umfangreichen Schreiben, die sie sich häufig aus dem Internet beschaffen. Im Falle der persönlichen Begegnung schrecken sie nicht vor Beleidigungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten zurück.

Folgende grundsätzlich übereinstimmende Argumentationsmuster und strategische Vorgehensweisen lassen sich identifizieren:

  1. Sie gründen Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Mit der Abgabe des Personalausweises bringen sie zum Ausdruck, dass sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Vielmehr handele es sich dabei um eine „BRD GmbH“, und die Bevölkerung sei deren „Personal“.
  2. Häufig wird auf die angeblich rein privatrechtliche Beziehung zwischen Bürger und Behörde verwiesen. Daher sei eine einseitige „Kündigung“ jederzeit möglich und legitim.
  3. Die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises („Gelber Schein“) mit Verweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) sowie auf die angebliche Abstammung aus einem ehemaligen Gliedstaat des Deutschen Reiches (Bundesstaat Sachsen, Königreich Preußen etc.) ist ein zentrales Anliegen vieler REICHSBÜRGER. Sie sind der Auffassung, dass alle Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht seit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Jahr 1918 keinen Bestand hätten, da von diesem Zeitpunkt an kein rechtmäßiger Staat mehr existiert habe. Insoweit beruft man sich in Argumentationen immer noch auf die Reichsverfassung von 1871.
  4. Andere stellen eine offizielle Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Abrede. So habe es lediglich eine Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, jedoch keine offizielle des Deutschen Reiches gegeben. Außerdem werden verschiedenste internationale Dokumente angeführt, die entweder gegen ihren eigentlichen Aussagesinn gedeutet oder in einen anderen, vollkommen sachfremden Zusammenhang gestellt werden.
  5. Die deutsche Wiedervereinigung habe ebenfalls keine Gültigkeit, da das Grundgesetz nicht dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt worden sei. Der „Zwei plus Vier“- Vertrag sei deswegen unrechtmäßig, so dass nach wie vor Besatzungsrecht gelte.
  6. Häufig werden auch Ansprüche nach Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) geltend gemacht. Zwischen 1907 und 1910 seien mit der HLKO letztmalig die Regeln des Krieges und der Besatzung durch souveräne Staaten festgelegt worden. Weil daraufhin aber immer mehr Staaten vom Staats- in das Handelsrecht (im Falle Deutschlands nach 1945 angeblich vertreten durch die „BRD-GmbH“) gewechselt seien und ein Frieden nur von souveränen Staaten ausgehandelt werden könne, gelte nach wie vor die HLKO. Mit dieser Begründung werden in der Regel unverhältnismäßig hohe finanzielle „Schadensersatzansprüche“ geltend gemacht.
  7. Gängig ist auch die Erklärung zur „Natürlichen Person“, die nicht mehr Teil der „Staatskonstrukte“ sei. Dies drückt sich beispielsweise in der Verwendung von Namenseinschüben, wie Gert „aus der Familie“ Mustermann, aus.

Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Verteilung von Reichsbürgern und Selbstverwaltern nach Landkreisen und kreisfreien Städten
Diese Grafik beinhaltet nicht das Personenpotenzial von REICHSBÜRGERN UND SELBSTVERWALTERN, welches sich ausschließlich in überregionalen Chatgruppen in den sozialen Medien darstellt.  © LfV Sachsen

Der sehr heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen wurden im Berichtsjahr ca. 3.000 Personen zugerechnet (bundesweit ca. 25.000 Personen). Das sind ca. 500 Personen mehr als im Berichtsjahr 2022.

Der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb dieses Spektrums betrug 2,9 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben (2022: 2,8 Prozent).

Das LfV Sachsen hat im Jahr 2023 in 68 Fällen Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern an die Waffenbehörden übermittelt.

Im Berichtszeitraum nahm die Zahl der Personen, die der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet werden, erneut stark zu. Dieser erneute Anstieg ist eng mit der Ansiedlung bzw. der weiteren Ausbreitung des Königreichs Deutschland im Freistaat Sachsen verknüpft. Im Zuge der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem LfV Sachsen und Behörden in den Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene wird die Aufklärung der Szene fortwährend verbessert und das Dunkelfeld dadurch zunehmend erhellt.
Die soziodemographische Struktur der Szene weist im Vergleich zu anderen extremistischen Phänomenbereichen Besonderheiten auf. So ist der Frauenanteil mit ca. 27 Prozent verhältnismäßig hoch. Wegen des deutlich höheren Altersdurchschnitts von rund 50 Jahren wird bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern auch von einer „Radikalisierung in der zweiten Lebenshälfte“ gesprochen.

Die Beweggründe von Menschen, sich den Reichsbürgern und Selbstverwaltern anzuschließen, sind sehr unterschiedlich. Für manche liegt die Ursache beispielsweise in Problemen mit den Behörden und daraus folgenden finanziellen Zwangssituationen. In der Folge negieren sie die Legitimität ihres Gegenübers und versuchen so, einer Zwangsvollstreckung oder anderen staatlichen Maßnahmen zu entgehen. Für andere geht es aber auch um das eigene Selbstbild. Viele Reichsbürger und Selbstverwalter werten sich selbst durch fiktive Titel wie „König“ oder „Reichskanzler“ auf. Bei der Flutung von Behörden mit reichsbürgertypischen Schreiben, in denen behördliche Befugnisse – z. B. wegen vermeintlicher Nichtexistenz der Bundesrepublik – negiert werden, geht es oft nicht darum, sein Gegenüber mit Argumenten zu überzeugen, sondern um das starke Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Selbstidentifikation. Es handelt sich vorwiegend also um ein sehr heterogenes Personenpotenzial, das sich aus unterschiedlichen Gründen vom Verfassungsstaat abwendet.

Durch die weiterhin verstärkten Aktivitäten von Personenzusammenschlüssen, wie beispielsweise dem Königreich Deutschland sowie dem Indigenen Volk Germaniten, konnten im Berichtsjahr weitere Erkenntnisse über die heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter gewonnen werden. Die Betätigungsfelder könnten bei diesen Extremisten unterschiedlicher kaum sein. Sie alle eint allerdings das Ziel, den Staat Bundesrepublik Deutschland und seine Verfassungsordnung überwinden und beseitigen zu wollen. Den Schwerpunkt machten unverändert Schreiben aus, die in einem szenetypischen Duktus verfasst und zumeist an Behörden gerichtet waren und z. B. die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugneten. Deren Anzahl stieg im Berichtszeitraum nochmal deutlich an.

Darüber hinaus mischten sich erneut einzelne Reichsbürger und Selbstverwalter unter das wöchentliche Protestgeschehen rund um die Themen Ukraine-Krieg, Energiekosten und Inflation sowie Migration.

Einige Gruppierungen zeigten die für Reichsbürger typischen Verhaltensweisen: Beispiele hierfür waren die pseudojuristische Vertretung von Mandanten gegenüber staatlichen Institutionen durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten und die Etablierung von Strukturen parallel zu realweltlichen staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Exemplarisch sei hier das Königreich Deutschland genannt. Es gelang dem selbsternannten „König“ Peter FITZEK abermals, eine ortsprägende Immobilie im ländlichen Raum zu kaufen bzw. zu nutzen. Das Kanzleilehngut in Halsbrücke soll ein „erstes professionelles Autarkie-Projekt“ werden. So soll die Liegenschaft primär landwirtschaftlich genutzt werden, um die KRD-Mitglieder zu versorgen und mit dem Verkauf der Erzeugnisse auf dem „KadaRi-Marktplatz“ („Kauf das Richtige“) finanzielle Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig sollen auf dem Areal mehrere sog. „tiny houses“ errichtet werden. Außerdem sind dort Seminare zum Thema „Selbstversorgung“ geplant.

Gemeinsam mit seinen Anhängern aus Sachsen und dem gesamten Bundesgebiet sanierte FITZEK die bereits erworbenen Immobilien mit dem unveränderten Ziel, „Staatskonstrukte“ parallel zur geltenden Verfassungs- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufzubauen und sich in der Folge mit seinen verfassungsfeindlichen, sektenähnlichen Aktivitäten im Freistaat Sachsen weiter auszudehnen.

Im Schloss Bärwalde soll nach Aussagen von FITZEK das erste sog. „Gemeinwohldorf“ des KRD errichtet werden. Im Berichtsjahr fanden umfangreiche Arbeitseinsätze im Schloss sowie in dessen Außenbereich statt. Hierzu reisten pro Einsatz in der Regel ca. 100 Personen aus dem Bundesgebiet an. Einige Personen sollen sich inzwischen ins KRD „eingekauft“ und sich im „Gemeinwohldorf“ niedergelassen haben. Mehrere Unternehmen gehören eigenen Angaben zufolge inzwischen ebenfalls dem KRD an. Am 16. und 17. September wollte FITZEK mit Gästen aus dem gesamten Bundesgebiet „100 Jahre Schloss Bärwalde und 11 Jahre KRD“ öffentlichkeitswirksam feiern. Durch die intensive Zusammenarbeit des Expertennetzwerks Rechtsextremismus94, in das sich auch das LfV Sachsen aktiv einbringt, mit der Kommune und dem Landkreis Görlitz konnte diese Veranstaltung untersagt werden. Die von FITZEK infolgedessen kurzerhand geplante Ausweichveranstaltung auf dem Kanzleilehngut in Halsbrücke (Landkreis Mittelsachsen) konnte schlussendlich nur wenige Teilnehmer anziehen.

Wegen des Verdachts, dass Mitglieder des KRD rechtswidrig Versicherungsgeschäfte betreiben, fanden am 29. November in Sachsen, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in verschiedenen Liegenschaften des KRD statt. Betroffen davon war auch das „Wolfsgrüner Schlösschen“, wo im Berichtsjahr mehrere Seminare u. a. zu den Themenbereichen Gesundheit, Entgiftung und zur Geisterwelt Gottes stattfanden. Hierfür waren hohe Teilnahmegebühren zu entrichten. Das Schloss wurde im Zuge der Exekutivmaßnahmen beschlagnahmt und inklusive aller Nebengelasse versiegelt, sodass es nicht mehr vom KRD genutzt werden kann. In Eibenstock verfügt das KRD noch über zwei weitere Immobilien, die von Mitgliedern erworben wurden. Der sog. „Leucht-Turm“, der Veranstaltungen zur Mitgliedergewinnung für das KRD organisiert, hat dort seine „Regionalstelle Erzgebirge“ angesiedelt.
Bereits am 14. April leitete die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein Ermittlungsverfahren gegen Peter FITZEK wegen Volksverhetzung ein.

Statistik Straftaten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern 2023 © LfV Sachsen

Typischerweise begingen Reichsbürger und Selbstverwalter überwiegend die Straftat der Nötigung nach § 240 StGB. Tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 114 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 StGB machten hingegen den Großteil der Gewaltdelikte aus. Von den in der Graphik aufgeführten 111 Straftaten waren 52 Straftaten extremistisch, bei den Gewalttaten hatten zwei von insgesamt drei Taten einen solchen Hintergrund.

Das Personenpotenzial der Reichsbürger und Selbstverwalter ist im Vergleich zum Vorjahr erneut stark angestiegen. Dies lag zum einen an der fortwährenden Aufklärung der Szene durch die Zusammenarbeit von Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie im kommunalen Bereich. Zum anderen erhalten die Reichsbürger-Gruppierungen im Freistaat Sachsen Zulauf an Mitgliedern. In qualitativer Hinsicht ist innerhalb der Szene jedoch eine deutliche Ausdifferenzierung zwischen Mitläufern und ideologisch überzeugten Szeneangehörigen festzustellen.
Wenngleich sie unterschiedliche Ziele verfolgen, war im Berichtsjahr eine weiter zunehmende, auch überregionale Vernetzung von Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu beobachten. Mitunter gehen sie dabei sehr konspirative Verbindungen ein. Neben einer großen Zahl von Einzelpersonen sowie konkreten Organisationen mit mehr oder weniger gefestigten Strukturen sind auch Kleingruppen, die aus persönlichen Kennverhältnissen heraus entstehen, festzustellen. Gewaltbereite, waffenaffine Reichsbürger stehen ebenso verstärkt im Fokus des LfV Sachsen wie die Frage nach ihrer zunehmenden Vernetzung mit Rechtsextremisten. Diese Entwicklungen zu analysieren, wird ein Arbeitsschwerpunkt der nachrichtendienstlichen Arbeit des LfV Sachsen bleiben.

Außerdem wollen diese Extremisten Vorräte anlegen und „Rückzugsräume“ (Immobilien) schaffen; sie proklamieren sich und ihren Privatbesitz als exterritorial. Im Hinblick auf diese Zielstellung sind weitere Aktivitäten des Königreichs Deutschland zu erwarten, da Peter FITZEK trotz erfolgreicher rechtsstaatlicher Maßnahmen gegen sein verfassungsfeindliches Agieren weiter an der Ausdehnung seines „Königreichs“ im Freistaat Sachsen arbeitet.

Reichsbürgergruppierungen in Sachsen

Grundsätzlich sind Reichsbürger weniger in Strukturen organisiert, sondern agieren als Einzelpersonen. Im Verfassungsschutzbericht 2022 ist festgestellt worden, dass sich die Landeshauptstadt Dresden zu einem „Reichsbürger-Hotspot“ entwickelt hat. Für das Berichtsjahr 2023 kann erstmalig auch der Landkreis Bautzen als ein solcher bezeichnet werden. Ohnehin konzentriert sich die Szene vorrangig im ländlichen Raum. Lediglich im Landkreis Nordsachsen sowie in der kreisfreien Stadt Chemnitz sind Reichsbürger und Selbstverwalter weniger verbreitet.

Die nachfolgende Aufführung berücksichtigt die im Freistaat Sachsen im Berichtsjahr aktiv gewesenen Reichsbürgergruppierungen:

Sitz / Verbreitung

Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
Wolfsgrüner Schlösschen in Eibenstock OT Wolfsgrün (Erzgebirgskreis)
Schloss Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz)
Kanzleilehngut Halsbrücke (Landkreis Mittelsachsen)

Gründung Im Jahr 2009 gründete Peter FITZEK den Verein „NeuDeutschland“. Er tritt seit 2012 als „König“ des Königreichs Deutschland (KRD) in Erscheinung. In Sachsen ist das KRD seit April 2021 aktiv
Vorsitz Peter FITZEK
Internetauftritte Internetseite des Königreichs Deutschland
Social-Media-Kanäle (Youtube, Telegram, Eigener Kanal „KRDtube“)
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung
2023 2022
ca. 5000 (Eigenangaben)
In Sachsen ca. 150 bis 200 Mitglieder
ca. 4.000 (Eigenangaben)

Kurzportrait / Ziele

Gemeinsam mit seinen Anhängern leugnet Peter FITZEK die geltende Rechtsund Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er bezeichnet diese Ordnung als „destruktiv“.
Das KRD will insbesondere mit seinen sog. „Gemeinwohldörfern“ pseudo-legitimierte Parallelstrukturen zu den staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland aufbauen. So sollen sog. „GemeinwohlKassen“ beispielsweise das Bankensystem ersetzen und sog. „GesundheitsKassen“ als Krankenkassen in der Parallelwelt des KRD fungieren. Zugleich dienen diese „Institutionen“ maßgeblich der Finanzierung des KRD.
Ziel des KRD ist die Loslösung von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Steuer- und Finanzwesen bzw. dem sozialen Sicherungssystem sowie die Errichtung eines eigenen Staatsgebietes.
Um seine Ziele zu erreichen, ist Peter FITZEK auf die Ersparnisse bzw. Finanzeinlagen der KRD-Mitglieder und/oder Bewohner der „Gemeinwohldörfer“ angewiesen.

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2023
  • Die im April 2021 in einer Bäckereifiliale gegründete Gemeinwohlkasse Dresden wurde am 23. Februar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen.
  • Am 21. Februar erfolgte die sog. „Zustiftung“, d. h. die Aufnahme der Liegenschaft des „Wolfsgrüner Schlösschens“ in Eibenstock (Erzgebirgskreis) in das KRD. FITZEK und seine Anhänger haben diese ortsprägende Immobilie auch im Berichtsjahr mithilfe der finanziellen Unterstützung von Mitgliedern und Anhängern zu einem esoterisch geprägten Schulungs- und Gesundheitszentrum ausgebaut.
  • Am 16. und 17. September wurden die Feierlichkeiten zu „100-Jahre Schloss Bärwalde und 11 Jahre KRD“ im Schloss Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz) verhindert.
  • Am 19. Dezember erfolgte die „Zustiftung“ des Schlosses Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz) in das KRD. Zugleich wurde die Fahne des „Königreichs“ gehisst.
  • Im Mai folgte der Kauf des Kanzleilehngutes in Halsbrücke (Landkreis Mittelsachsen). Allerdings übten die Gemeinde Halsbrücke und die Stadt Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) am 7. Dezember ihre Vorkaufsrechte für einen Teil der Liegenschaft aus.
  • In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden fanden am 29. November in acht Objekten in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen Exekutivmaßnahmen statt. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen eine Vielzahl von Beschuldigten. Ihnen wird vorgeworfen, eine Krankenkasse gegründet und seit mindestens 2021 betrieben zu haben, ohne über die dazu erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung zu verfügen. Außerdem sollen sie unerlaubte Bankgeschäfte getätigt haben. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Schlösser des KRD im Freistaat Sachsen durchsucht.

 

Sitz Hainichen (Landkreis Mittelsachsen)
Gründung 2017 (nach eigenen Aussagen: am 15. Oktober 2017)
Vorsitz Person aus Hainichen
Teil-/Nebenorganisationen 54 Gemeinden, die dem Gemeindeverband „KS-Gemeinden“ angehören
Internetauftritte / Publikationen Internet: Homepage des KÖNIGLICH SÄCHSISCHEN GEMEINDEVERBANDES
Soziale Medien: Telegram-Kanal
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung
2023 2022
im einstelligen Bereich im einstelligen Bereich
Kurzportrait / Ziele Der KSGV stellt die sächsische Vertretung der überregionalen Gruppierung Freie Wählervereinigung dar. Als solche stellt sie die Staatseigenschaft der Bundesrepublik Deutschland und deren völkerrechtliche Souveränität in Abrede.
Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2023
  • Durchführung von Mitglieder- und Verbandsversammlungen
  • Veröffentlichung von Publikationen zur Entstehung des Gemeindeverbandes, Ahnenforschung sowie zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 in den sozialen Medien; außerdem Bereitstellung von Vordrucken zum Download (z. B. Mitgliedsanträge, Musterschreiben zur Ablehnung behördlicher Maßnahmen)
Gründung 2020
Vorsitz Person aus Dresden Person aus Leipzig nicht bekannt
Teil- /Nebenorganisationen ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XII DRESDEN ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XIX LEIPZIG ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) V POSEN
Internetauftritte Homepage des VATERLÄNDISCHEN HILFSDIENSTES
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung 2023: ca. 115
(2022: ca. 115)
2023: ca. 80
(2022: ca. 60)
2023: ca. 5
(2022: ca. 15)
Kurzportrait / Ziele Der VHD ist eine überregionale Gruppierung und Teilorganisation des Ewigen Bundes. Laut Darstellung auf der Webseite wurde der VHD „per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.“
Die Organisationsstruktur gliedert sich in 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches. Im Bereich des jeweiligen Armeekorpsbezirks gibt es Leiter von Gebieten, Regionen und Verwaltungsbezirken. Den auf der Webseite eingestellten Bildern ist zu entnehmen, dass viele Armeekorpsbezirke tatsächlich aktiv sind und unterschiedlich große Personenpotenziale zu verzeichnen haben.
Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022 AKB DRESDEN: Kontinuierliche mitgliederinterne Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB AKB LEIPZIG: Kontinuierliche mitgliederinterne Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB AKB Posen: Vor allem Teilnahme an Treffen anderer AKB

 

Sitz Kein fester Hauptsitz, aber mehrere Missionen und das Hotel „Ahornberg“ in Seiffen (Erzgebirgskreis) als Schulungsort
Gründung 2010
Internetauftritte Homepage des Indigenen Volk Germaniten
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung Der bundesweit aktiven Gruppierung werden im Freistaat Sachsen ca. 15 Personen zugeordnet.

Kurzportrait / Ziele

Die Gruppierung bezeichnet sich selbst als „Staat, der nach völkerrechtlichen Abkommen ordnungsgemäß und rechtssicher gegründet wurde und das Gebiet von Gesamtdeutschland in den Grenzen von 1937 für sich deklariert hat.“ Als ihre politischen Ziele bezeichnet die Organisation ein „Friedliches Zusammenleben und Miteinander der Völker aller Staaten“ sowie die „Achtung und Förderung der Menschenrechte“. Die „Einhaltung der Menschenrechte“ stellt Eigenangaben zufolge das Hauptanliegen dar und sei von „elementarer Bedeutung“. Auch verfüge die Organisation über „zahlreiche Instrumente, um die Menschenrechte zu stärken“ und „den massiven Menschenrechtsverletzungen wirkungsvoll entgegenzutreten“. Anhänger der Organisation bezeichnen sich als „Nachkommen der germanischen Völker/Stämme“ bzw. als „autochthonindigen“.
Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2023
  • Im Berichtsjahr fanden mehrere Vortragsveranstaltungen u. a. zum Thema „Rechte indigener Menschen und Völker in Menschenrechtssystemen“ statt. Im Juli kauften fünf, nicht in Sachsen gemeldete Personen, die dem Indigenen Volk Germaniten angehören sollen, ein Grundstück mit Hotel und Campingplatz in Seiffen.
  • Die Gruppierung stellt auf ihrer Internetseite Musterschreiben beispielsweise zur Ablehnung behördlicher Maßnahmen bereit.

 

Sitz Leisnig (Landkreis Mittelsachsen)
Gründung Vermutlich 2009
Internetauftritte Homepage des REICHSVERBANDS DEUTSCHER RECHTKONSULENTEN
Kurzportrait / Ziele

Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten gründete sich laut eigener Homepage am 27. September 2009. Seine Mitglieder bzw. Anhänger fordern die Wiedereinsetzung der deutschen Grenzen vom 31. Juli 1914, die Wiedereinführung der Reichsgesetze und der geltenden Reichsverfassung aus dem Jahre 1871.

Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten vertritt seine „Mandanten“ in rechtlichen Angelegenheiten, indem er in Schreiben an politische Institutionen und Behörden auf die Legitimation der Reichsgesetze verweist sowie u. a. auch „Haftstrafen“ gegen Behördenmitarbeiter verhängt. So soll der „Gerechtigkeit und Rechtspflege in Deutschland“ Rechnung getragen werden. „Gerichtliche“ Vertretung von Personen aus Sachsen, indem Vertreter der Gruppierung als sog. „Recht-Konsulenten“ auftreten.

Im Jahr 2021 errichtete diese Gruppierung „Volksbüros“ in Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) und Riesa (Landkreis Meißen).

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2023 Im November wurden zwei Personen aus Sachsen wegen versuchter Erpressung und Nötigung angeklagt. Dies war das Ergebnis polizeilicher Durchsuchungsmaßnahmen, die im Jahr 2022 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden in den Wohnungen mehrerer Personen durchgeführt wurden. Auslöser für die Ermittlungen waren eine Vielzahl von reichsbürgertypischen Schreiben an Behörden und Gerichte.

 

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